Der Landesheimrat

Vorurteile abbauen, selbst etwas verändern

Kennst du den Landesheimrat Bayern (LHR)? Er tritt ein für die Kinder und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen leben, also nicht zu Hause bei ihren Eltern. Im Video erfährst du, wer sich wie und mit welchen Themen im LHR für mehr Mitbestimmung einsetzt.

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Wahl des neuen Landesheimrats

Der Landesheimrat (LHR) kümmert sich um die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Wohngruppen oder ähnlichen Einrichtungen leben. Vor der landesweiten Jahrestagung für Partizipation in der stationären Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe in Bayern – kurz IPSHEIM (InitiativePartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung ) – im Zeitraum von Februar bis April 2024 wird  der LHR im Rahmen der IPSHEIM@home digital neu gewählt.

Hier erfährst du mehr.

Infos rund um das Hilfeplangespräch

So gelingt das Hilfeplangespräch

Wenn du nicht bei deinen Eltern im Haushalt lebst, sondern in einer Einrichtung der Jugendhilfe ein Zuhause gefunden hast, kennst du das Stichwort: Hilfeplangespräch. Das ist eine wichtige Angelegenheit, denn du tauschst dich mit einem Erwachsenen vom Jugendamt über deinen Alltag aus uns sprichst über die nächsten Schritte in deiner Zukunft. Zum Beispiel geht es darum, ob du dich in deiner Einrichtung gut betreut fühlst. Auch deine Schule ist ein Thema und die Frage, welchen Abschluss du machen möchtest und ob du zum Beispiel eine Berufsausbildung beginnen willst. Der Landesheimrat hat in einem Positionspapier aufgeschrieben, was für ein gutes Hilfeplangespräch wichtig ist und welche Rechte du dabei hast.

Selbstbewusst das Hilfeplangespräch führen

Wie du weißt, ist der Landesheimrat Bayern (LHR) ein großer Fan von Mitbestimmung. Jetzt hat sich der LHR dem Thema Hilfeplangespräch angenommen. Das ist für Kinder und Jugendliche, die in einer Wohngruppe untergebracht sind, sehr wichtig. Denn in diesem Gespräch stellen sie gemeinsam mit Betreuenden die Weichen für ihre Zukunft. Da sollen sie natürlich gehört werden! Das LHR-Positionspapier hilft Kindern und Jugendlichen dabei, ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen.

„Ihr habt eine Stimme – nutzt sie!“

Ulrike Scharf ist Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales. Im Interview mit Anne Kraft vom Landesheimrat ermuntert sie Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen leben, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Ein Gespräch darüber, wie Bayern die Chancen für die junge Generation in der Politik verankert. 

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Du kennst nicht alle Begriffe, die Jugendministerin Ulrike Scharf verwendet? Hier kannst du dir in Ruhe durchlesen, was gemeint ist:

Einrichtungen: Im Gespräch geht es um „stationäre Einrichtungen“. Das sind Häuser oder Wohnheime, in denen Kinder und Jugendliche wohnen, die nicht bei ihren Eltern leben können oder wollen. Etwa, weil die Eltern krank sind und es keine Verwandten gibt, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern können. 

Landesheimrat Bayern (LHR): Der LHR gibt Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen eine Stimme. Er meldet sich zu allen Themen, die ihnen wichtig sind. Zum Beispiel wenn es ums Taschengeld, die Privatsphäre oder die WLAN-Ausstattung von Einrichtungen geht. 

Landesjugendhilfeausschuss (LJHA): Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bayern. Das sind Leistungen und Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien – im Alltag (z.B. im Bereich der Jugendarbeit), aber auch in schwierigen Situationen. Der LJHA befasst sich auch mit Plätzen in Einrichtungen, etwa wenn Eltern sich nicht selbst um ihre Kinder kümmern können. In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten viele Menschen zusammen: Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Fachleute der Städte und Gemeinden. In Zusammenarbeit mit der Landesregierung entstehen im LJHA Ideen, wie die Kinder- und Jugendhilfe landesweit weiterentwickelt werden kann. Die Sichtweisen und Bedürfnisse junger Menschen in Bayern werden dabei immer miteinbezogen. 

Seit 2023 ist auch der Landesheimrat im LJHA vertreten. Den Vorschlag machte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, um die Anliegen und Interessen von Heranwachsenden aus stationären Einrichtungen zu berücksichtigen und zu stärken.

Teilhabe: „Da will ich aber mitentscheiden!“ Sagst du das auch manchmal? Zum Beispiel, wenn es darum geht, wohin der Ausflug mit deinen Eltern am Wochenende geht oder wenn ein Motto für das Schulfest gesucht wird? Wenn du an Diskussionen teilnimmst oder dich an Entscheidungen beteiligst, nennt man das „Teilhabe“. 

Inklusion: Mit Inklusion ist gemeint, dass alle Menschen von der Gesellschaft akzeptiert werden sollen, wie sie sind. Alle Menschen werden in ihrer Einzigartigkeit als gleichwertige und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft gesehen. Ziel von Inklusion ist es, niemanden auszugrenzen oder auszuschließen. Es geht dabei unter anderem um sozial benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderung. 

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