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Neuer Landesschülerrat gewählt

© StMUK

Neue Schülervertretung auf Landesebene gewählt. Zwölf Schülerinnen und Schüler bilden den Landesschülerrat, das Sprachrohr der 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern.

Am 28. und 29. November 2022 wählten die 41 bayerischen Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher aller weiterführenden Schulen (das heißt, von Förder-, Mittel-, Real-, Berufs- und Fachoberschulen, Gymnasien sowie Beruflichen Schulen) eine neue Schülervertretung auf Landesebene. Zwölf Schülerinnen und Schüler bilden nun für ein Jahr den Landesschülerrat. Der Landesschülerrat vertritt die Interessen der rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern.

Schülermitbestimmung gesetzlich verankert

Seit August 2008 ist in Bayern der Landesschülerrat als demokratisch gewählte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler im Gesetz verankert. . Bei schulischen Angelegenheiten wie zum Beispiel bei Gesetzesänderungen, die die Schulen betreffen, hat der Landesschülerrat das Recht, informiert und angehört zu werden. Außerdem kann er Anregungen und Vorschläge der bayerischen Schülerinnen und Schüler an das Kultusministerium richten und so politisch etwas bewegen. 

Demokratische Abläufe werden im Schulalltag gelebt

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo beglückwünschte die Neugewählten: „Ich freue mich, dass im Schulalltag demokratische Abläufe gelebt werden. Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher setzen sich für die Belange ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler ein und gestalten den Schulalltag aktiv mit – das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Für uns ist der Landesschülerrat unverzichtbar, denn er meldet uns zurück, was die Jugendlichen bewegt.“

 

Das sind die Mitglieder des neu gewählten Landesschülerrates in Bayern

Berufliche Schulen

Landesschülersprecher: Manuel Buchholz, Berufliche Schule B7 Nürnberg
Stellv. Landesschülersprecherin: Janina Meier, Staatliche Berufsschule II Straubing

Fachoberschulen/Berufsoberschulen

Landesschülersprecher: Jovan Abdusevic, FOSBOS Passau
Stellv. Landesschülersprecherin: Emily Elstner, FOSBOS Kaufbeuren

Förderschulen

Landesschülersprecher: Alexander Martin, Ernst-Barlach-Schulen München – Private Realschule zur sonderpädagogischen Förderung
Stellv. Landesschülersprecher: Basel Abo Alzalf, Institut für Hören und Sprache (IFHS) Straubing

Gymnasien

Landesschülersprecher: Heinrich Ritter, Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Stellv. Landesschülersprecherin: Ronja Hartmann, Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Mittelschulen
Landesschülersprecher: Hannes Göppl, Markus-Gottwald-Mittelschule Eschenbach
Stellv. Landesschülersprecher: Favour Alile, Mittelschule Krumbach

Realschulen

Landesschülersprecher: Joel Davidt, Staatliche Realschule Elsenfeld
Stellv. Landesschülersprecherin: Katharina Buchner, Gisela-Schulen Passau-Niedernburg Realschule für Mädchen

Die Kinderverfassung von Garmisch-Partenkirchen

© istock / nelosa

Wie können Kinder und Jugendliche an ihrem Wohnort mitentscheiden? Bayerische Kommunen haben dafür ganz unterschiedliche Ideen entwickelt. Ein Beispiel dafür ist Garmisch-Partenkirchen, das eine eigene Kinderverfassung hat.

Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist möglich – das haben in Bayern schon viele Kommunen gezeigt. Kommunen ist der Oberbegriff für Gemeinden und Städte – also Orte, in denen wir leben. Es gibt Jugendparlamente, Jugendbeiräte und regelmäßige Jugendbefragungen. Garmisch-Partenkirchen hat seit 2020 sogar auch eine Kinderverfassung.

Was bringt die Kinderverfassung?

Wie können Kinder und Jugendliche an Entscheidungen für ihren Wohnort beteiligt werden? Dafür ist in Garmisch-Partenkirchen die Kinderverfassung da. Die Kinderverfassung ist eine Art „Ortsgesetz“. In ihr steht, dass im Rathaus von Garmisch-Partenkirchen bei allen Entscheidungen an die Rechte der Kinder und Jugendlichen gedacht werden muss.

„Es hilft gar nichts, wenn man nur von Kinderrechten spricht. Rechte müssen niedergeschrieben werden,“ sagt Frau Elisabeth Koch, erste Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen. Sie hat die Kinderverfassung selbst geschrieben und die Kinderrechte der UNO („United Nations Organization“, eine Organisation, in der fast alle Staaten der Welt vertreten sind) dabei als Grundlage herangezogen.

Wie wollen wir leben? Kinder und Jugendliche entscheiden mit

Konkret bedeutet das: die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen mit eingeplant werden – in alle wichtigen Entscheidungen.

„Über den Jugendbeirat werden die Kinder und Jugendlichen außerdem konkret gefragt. Wir haben zum Beispiel vor Kurzem einen neuen Spielplatz eröffnet. Die Kinder waren bereits bei der Gestaltung dabei. Was brauchen wir auf dem Spielplatz? Wie soll er gestaltet werden? Dabei konnten sie mitentscheiden,“ sagt Elisabeth Koch.

Pixabay / Pexels

Schule, Sport, Spielen – in vielen bayerischen Kommunen entscheiden Kinder mit

Eine Kinderverfassung für alle Kommunen?

Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gibt es in Bayern schon an vielen Orten. Wie sie aussieht – das ist abhängig von den unterschiedlichen Städten und Gemeinden. Doch eine Kinderverfassung kann überall in Bayern die Basis für mehr Mitbestimmung junger Menschen sein. Möglicherweise ist das auch eine Idee für deinen Wohnort?

Weitere Informationen:

Möchtest du dir die Kinderverfassung von Garmisch-Partenkirchen durchlesen? Hier findest du sie:
https://buergerservice.gapa.de/familie-bildung-soziales/kinder-jugend/kinderfreundliche-kommune/

Der Landesheimrat stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen

© Sabrina Sommer Fotografie

Der neue Landesheimrat Bayern nimmt seine Arbeit auf. Auf der Landestagung „IPSHEIM X“ Mitte Juli 2022 wurden zwölf neu bzw. wieder gewählte junge Leute in ihr Amt eingeführt. Sie vertreten die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die in stationären Einrichtungen in Bayern leben.

Der Landesheimrat Bayern (LHR) besteht aus zwölf in geheimer Abstimmung gewählten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus stationären Einrichtungen in Bayern. Neben den elf jungen Menschen aus dem Bereich der Jugendhilfe ist in dieser Amtsperiode nun zum erste Mal auch eine Vertreterin aus der Behindertenhilfe im LHR dabei.

Der LHR arbeitet selbst organisiert, bei seiner Arbeit wird er aber unterstützt. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, kurz StMAS, unterstützt die Arbeit des Landesheimrates insbesondere durch Förderung der fachlichen Begleitung durch das Bayerische Landesjugendamt. Der LHR macht sich für die Anliegen von allen jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, stark. Willst du mehr über den LHR wissen, dann klick hier: https://www.landesheimrat.bayern.de/wir/was/index.php

Stimme der Kinder und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen

Der LHR gibt Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen eine Stimme, die im gesamten Bundesland Bayern gehört wird. Er meldet sich zu ganz unterschiedlichen Themen und hat schon viel erreicht:

Der LHR hat eine eigene Internetplattform geschaffen, auf der er Wissenswertes über die Rechte junger Menschen in Einrichtungen und ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung teilt.

Dort findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen an den LHR.

Abrufbar ist dort auch ein Fragebogen, der das Thema „Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen“ behandelt. Mit diesem Fragebogen werden die Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen Einrichtung vor Ort ausgelotet. Das hilft den Fachkräften, die in den Einrichtungen arbeiten, dabei, die Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Der LHR bringt sich übrigens nicht nur in Bayern ein. Er hat auch Forderungen gestellt, die überall in Deutschland Thema sind. So hat er sich zum Beispiel stark gemacht für die Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen. Wenn du mehr dazu wissen willst, lies hier weiter: https://landesheimrat.bayern.de/aktuelles/52371/index.php

Einsatz für eine gute digitale Ausstattung

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die digitale Ausstattung der Einrichtungen. Es gibt Einrichtungen, in denen keine Netzanbindung vorhanden ist. Oder das WLAN so schlecht ist, dass immer nur einzelne Personen mit ihren Mobiltelefonen oder Laptops ins Netz können. Der LHR fordert,

  • dass in jeder Einrichtung eine funktionierende technische Grundausstattung vorhanden ist,
  • dass die Fachkräfte diese auch kompetent bedienen können
  • und die für die Nutzung geltenden Regeln zusammen mit den Kindern und Jugendlichen vereinbart werden.

Wenn du hier klickst, kannst du die konkrete Forderung nachlesen: https://landesheimrat.bayern.de/imperia/md/content/stmas/landesheimrat/forderungspapier_bundesnetzwerktreffen_20210222.pdf

„Beteiligung ist ein Recht für alle jungen Menschen in stationären Einrichtungen“

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf zeigt sich vom bisherigen Engagement des LHR begeistert „Der Landesheimrat hat in den vergangenen knapp zehn Jahren eindrucksvoll gezeigt, wie Partizipation von jungen Menschen im stationären Bereich der Jugendhilfe gelingen kann. Wir unterstützen und fördern deshalb seine Arbeit auf Landesebene. Mit der Wahl einer Vertreterin aus der Behindertenhilfe gehen wir noch einen wichtigen Schritt weiter. Denn unsere jungen Menschen müssen uns alle gleich wichtig sein – egal, ob mit oder ohne Behinderung. Nur so sind wir gemeinsam stark!“

Weitere Informationen:

Schau dich um auf der Webseite des Landesheimrates: www.landesheimrat.bayern.de

Du willst mehr lesen über Mitbestimmung? Klick hier und lies auf Seite 26 des Bayerischen Gesamtkonzeptes zur Stärkung der Partizipation.

Hier findest du die Pressemitteilung aus dem StMAS: https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2208-215.php

 

Tipp für Fachkräfte:

Zentral ist die Unterstützung der jungen Menschen durch Einrichtungsleitungen und Fachkräfte. Sie müssen die jungen Menschen über ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufklären und den Zugang zur Wahl des Landesheimrats, sowie zur Jahrestagung schaffen. Weitere Informationen zu den neuen Fachlichen Empfehlungen für die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden hier:

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